ANV Expressein Service der ANV Hansekontor GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ANV Hansekontor GmbH (ANV Express) · Stand: 25.10.2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkehrsverträge über Güterbeförderungen und damit zusammenhängende Leistungen der ANV Hansekontor GmbH (nachfolgend „wir“) unter der Marke ANV Express.

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“). Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

2. Geltung der ADSp 2017

Wir arbeiten auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017). Diese gelten ergänzend, soweit in diesen AGB oder im Einzelvertrag nichts Abweichendes geregelt ist. Den Text der ADSp 2017 senden wir Ihnen auf Anfrage gern zu.

Rangfolge: Individuelle Vereinbarung im Auftrag, danach diese AGB, danach die ADSp 2017, im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 407 ff. HGB.

3. Angebot und Vertragsschluss

Der Auftraggeber übermittelt uns seine Anfrage mit Abhol- und Zieladresse, Art, Anzahl, Maßen und Gewicht der Güter sowie dem Wunschtermin. Wir unterbreiten daraufhin ein verbindliches Festpreisangebot in Textform (in der Regel per E-Mail). Der Vertrag kommt mit der Annahme dieses Angebots durch den Auftraggeber in Textform zustande.

Grundlage des Angebots sind die Angaben des Auftraggebers. Weichen die tatsächlichen Verhältnisse davon ab (z. B. Maße, Gewicht, Ladestellen), können wir den Preis entsprechend anpassen oder die Durchführung ablehnen.

4. Leistungen

Wir führen Direktfahrten mit Fahrzeugen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse durch – ohne Umladung und ohne Sammelgut, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Eine Ladebordwand wird nur gestellt, wenn dies bei der Anfrage angegeben und im Angebot bestätigt wurde.

Angegebene Abhol- und Zustellzeiten sind Zielzeiten. Feste Termine (Fixtermine) gelten nur, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.

5. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat die Güter beförderungssicher zu verpacken und zu kennzeichnen sowie vollständige und zutreffende Angaben zu Art, Menge, Maßen und Gewicht zu machen. Soweit nicht anders vereinbart, obliegen das beförderungssichere Verladen und Entladen dem Auftraggeber (§ 412 HGB).

Gefahrgut, temperaturgeführte Güter, lebende Tiere sowie besonders wertvolle oder diebstahlgefährdete Güter (z. B. Geld, Edelmetalle, Schmuck, Kunst, Ausweise) befördern wir nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung.

6. Lade- und Wartezeiten

Für Be- und Entladung steht eine angemessene Ladezeit zur Verfügung, deren Umfang sich nach dem Angebot richtet. Wird sie aus Gründen überschritten, die nicht in unserem Risikobereich liegen, steht uns ein angemessenes Standgeld zu (§ 412 Abs. 3 HGB), sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

7. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für Strecken ab 500 km gilt, sofern nicht abweichend vereinbart, ein Preis ab 0,90 €/km. Für Strecken unter 500 km wird ein individueller Festpreis vereinbart.

Rechnungen werden per E-Mail übermittelt und sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

8. Kündigung durch den Auftraggeber

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor oder während der Durchführung, gilt § 415 HGB. Wir können danach wahlweise die vereinbarte Fracht abzüglich ersparter Aufwendungen oder pauschal ein Drittel der vereinbarten Fracht (Fautfracht) verlangen.

9. Haftung

Unsere Haftung für Verlust oder Beschädigung des Gutes richtet sich nach den Bestimmungen des Frachtrechts (§§ 407 ff. HGB) und den ADSp 2017.

Abweichend von § 431 Abs. 1 HGB und Ziffer 23 ADSp 2017 ist unsere Haftung für Güterschäden auf 40 Sonderziehungsrechte (SZR) je Kilogramm des Rohgewichts der Sendung begrenzt (§ 449 Abs. 2 HGB).

Diese Haftung ist über unsere Verkehrshaftungsversicherung abgesichert. Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht, soweit gesetzlich zwingend unbeschränkt gehaftet wird, insbesondere bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit im Bewusstsein eines wahrscheinlichen Schadens (§ 435 HGB).

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz unserer Gesellschaft. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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